Mietsachschäden mitversichern

Mietsachschäden: ein wichtiger Schutz

Mietsachschäden mitversichern in der Privathaftpflichtversicherung

Mietsachschäden können für Mieter:innen schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Ein Brand, der durch unsachgemäßen Gebrauch von Elektrogeräten oder Kerzen verursacht wird, und der daraus resultierende Rauch kann nicht nur die Wohnung, sondern auch das Inventar stark beschädigen. Daraus können hohe Kosten verursachen, die im schlimmsten Fall aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Daher ist es ratsam, Mietsachschäden in eine private Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Diese Versicherung bietet nicht nur finanziellen Schutz, sondern ist oft auch eine Voraussetzung für den Mietvertrag.

Im Schadensfall ist es wichtig, schnell zu handeln. Zunächst sollte der Schaden dokumentiert werden, indem Fotos gemacht und eine schriftliche Beschreibung des Vorfalls erstellt wird. Anschließend ist der Vermieter umgehend zu informieren. Dessen Gebäudeversicherung benötigt diese Informationen, um den Schaden zu bewerten und die Regulierung einzuleiten (diese teilt sich dann später die Kosten mit Deiner Versicherung). Zudem sollte man darauf achten, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, da dies die Deckung durch die eigene Versicherung gefährden kann. Eine private Haftpflichtversicherung sorgt somit für Sicherheit und schützt vor unerwarteten finanziellen Belastungen.

Weitere Beispiele für Mietsachschäden

  • Wasserschäden: Diese können durch undichte Rohre, defekte Waschmaschinen oder überlaufende Badewannen entstehen und zu erheblichen Schäden an Wänden, Böden und Decken führen.
  • Kratz- und Dellenbildung: Schäden an Böden, insbesondere bei Parkett oder Laminat, können durch schwere Möbel oder Haustiere verursacht werden.
  • Fensterschäden: Zerbrochene Fenster durch Unfälle oder Vandalismus müssen oft vom Mieter ersetzt werden.
  • Schäden an Einrichtungsgegenständen: Dazu zählen beschädigte Möbel, Teppiche oder Vorhänge, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Unfälle entstehen.
  • Schimmelbildung: Diese kann durch falsches Lüften oder unzureichende Heizung entstehen und führt zu Schäden an Wänden und Decken.
  • Defekte Sanitäranlagen: Schäden an Toiletten, Waschbecken oder Duschen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Alterung entstehen.

Aber: Ich habe doch eine Hausratversicherung!

Sehr gut! Doch der Mietschadenschutz in der privaten Haftpflichtversicherung bezieht sich auf Schäden, die an der Mietwohnung oder an den vom Vermieter bereitgestellten Einrichtungen und Gegenständen entstehen. Dazu gehören beispielsweise Schäden an Wänden, Böden, Fenstern oder Einbauten, die durch Mieter:innen verursacht werden.

Die Hausratversicherung schützt Dein persönliches Eigentum innerhalb der Wohnung, wie Möbel, Kleidung, Elektronik und andere persönliche Gegenstände. Sie deckt Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm ab. Die Hausratversicherung kommt also für Schäden auf, die das eigene Hab und Gut betreffen, nicht jedoch für Schäden an der Mietwohnung selbst.

Insgesamt sorgt eine leistungsstarke private Haftpflichtversicherung für ein beruhigendes Gefühl, dass man im Falle eines Schadens gut abgesichert ist. Lass Dich daher gerne von Deinem persönlichen Versicherungsmakler beraten.

Wärmepumpe versichern

Die Wärmepumpe: So ist sie richtig versichert

Wärmepumpe richtig versichernDer Wärmepumpe gehört die Zukunft, wenn es um das Beheizen von Gebäuden geht. Die Anschaffung ist jedoch in Deutschland nicht billig, die Kosten gehen schnell in die Zehntausende und sollen im Rahmen einer nachhaltigen Planung berücksichtigt werden. Wenn Sie eine Wärmepumpe betreiben oder deren Anschaffung planen, sollten Sie sich daher auch um den richtigen Versicherungsschutz kümmern.

Wärmepumpen stehen meist im Freien außerhalb des Hauses, sie sind daher besonders schaden- und auch diebstahlgefährdet. Wer ein Heizsystem mit Wärmepumpe einbaut, sollte seinen Wohngebäudeversicherer oder einen spezialisierten Versicherungsmakler kontaktieren und die Wärmepumpe ausdrücklich in den Vertrag mit aufnehmen. Oft ist eine Anpassung der Versicherungssumme nötig, damit im Schadenfall wirklich alles bezahlt wird, denn mit der Wärmepumpe steigt auch der Gebäudewert. Wer neu baut, sollte natürlich darauf achten, dass die Wärmepumpe in seiner Gebäudepolice mitversichert ist. Wichtig zudem: Die Wohngebäudeversicherung springt zwar bei Feuer, Blitzschlag, Sturm, Frost oder Überspannung ein. Schäden an der Wärmepumpe durch Vandalismus, Diebstahl, technischen Defekt oder Bedienungsfehler ersetzt die Gebäudeversicherung in ihrer Basisversion jedoch nicht. Solche Risiken können aber durch Zusatzbausteine mitversichert werden, wie sie beispielsweise auch für Solaranlagen angeboten werden. Leistungsstarke Versicherungsanbieter ersetzen zusätzlich die Kosten für den Einsatz anderer Wärmequellen wie etwa strombetriebener Heizungen, wenn die Wärmepumpe im Schadenfall vorübergehend ausfällt.

Für Wärmepumpen, die während der Bauphase bereits fest am Rohbau installiert sind, kommt die so genannte Bauleistungsversicherung auf, die bei jedem Hausbau dringend zu empfehlen ist. Versicherungsschutz für die Wärmepumpe besteht dann auch bei Diebstahl und mutwilliger Beschädigung. Achtung allerdings: Noch nicht fest mit dem Bau verbundene Teile werden auch von der Bauleistungsversicherung nicht ersetzt. Beim Hausbau daher immer dafür sorgen, dass noch nicht montierte Wärmepumpen und andere Bauteile sicher verwahrt bzw. befestigt sind.

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